Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0417

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/01/0172 E 24. April 2014 RS 4

Stammrechtssatz

Von einem Berufskraftfahrer ist zu verlangen, dass er bei der Einhaltung der für die Sicherheit im Straßenverkehr erlassenen Vorschriften besondere Sorgfalt an den Tag legt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. März 2012, Z1. 2010/01/0013, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L19