Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0417

Rechtssatz

Mit der vorsätzlichen Verwendung einer falschen Identität sowohl im Asylverfahren als auch im staatsbürgerschaftsrechtlichen Verleihungsverfahren wird ein Verhalten gesetzt, in dem eine negative Einstellung gegenüber den - im vorliegenden Zusammenhang - zum Schutz vor Gefahren für die Sicherheit sowie die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassenen Gesetzen zum Ausdruck kommt vergleiche zur negativen Einstellung gegenüber den zur Hintanhaltung solcher Gefahren erlassenen Gesetzen als Maßstab des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG VwGH 20.6.2017, Ra 2017/01/0029, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L16