Verwaltungsgerichtshof
30.04.2018
Ra 2017/01/0417
Das Verschweigen von früher verwendeten Alias-Identitäten eines Verleihungswerbers kann im Hinblick auf die nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG vorzunehmende Beurteilung seines Gesamtverhaltens grundsätzlich von Bedeutung sein vergleiche VwGH 19.10.2011, 2008/01/0778).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L15