Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0417

Rechtssatz

Unrichtigen Namensangaben kommt im Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren wesentliche Bedeutung zu, geht es doch in diesem Verfahren darum, einer ganz bestimmten, durch ihren Namen identifizierbaren Person die Staatsbürgerschaft zu verleihen und insofern ihren rechtlichen Status zu gestalten. Von daher kann jedenfalls nicht gesagt werden, es sei belanglos, auf welchen Namen ein Verleihungsbescheid ausgestellt wird vergleiche VwGH 8.6.2006, 2004/01/0470).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L12