Verwaltungsgerichtshof
30.04.2018
Ra 2017/01/0417
Die Identität des Fremden ist für die Frage der Asylgewährung maßgeblich, weil die diesbezüglichen Angaben des Fremden - im Besonderen, dass er derjenige ist, für den er sich ausgibt - maßgeblich und unverzichtbar für die Beurteilung des sonstigen Vorbringens und die darauf beruhende Asylgewährung sind vergleiche in diesem Sinne VwGH 26.9.2007, 2007/19/0086, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L07