Verwaltungsgerichtshof
30.04.2018
Ra 2017/01/0417
Nach dem ersten Fall des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG wird vom Gesetz eine positive Einstellung zur Republik Österreich gefordert. Dies bezieht sich auf die politische Gesinnung eines Einbürgerungswerbers und soll gewährleisten, dass nicht Personen mit antidemokratischer Einstellung in den österreichischen Staatsverband aufgenommen werden vergleiche VwGH 18.4.2002, 2001/01/0120, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L01