Verwaltungsgerichtshof
25.09.2018
Ra 2017/01/0203
Wenn das BVwG von der Entscheidung des BFA abweichen will, ist es gehalten, auf die beweiswürdigenden Argumente des BFA einzugehen und nachvollziehbar zu begründen, aus welchen Gründen es zu einer anderen Entscheidung kommt.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010203.L04