Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0203

Rechtssatz

Wenn das BVwG von der Entscheidung des BFA abweichen will, ist es gehalten, auf die beweiswürdigenden Argumente des BFA einzugehen und nachvollziehbar zu begründen, aus welchen Gründen es zu einer anderen Entscheidung kommt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010203.L04