Verwaltungsgerichtshof
17.03.2016
Ra 2016/22/0017
Tatsachenvorbringen, das die belangte Behörde im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/22/0019
Ra 2016/22/0018