Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/22/0017

Rechtssatz

Tatsachenvorbringen, das die belangte Behörde im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/22/0019

Ra 2016/22/0018