Verwaltungsgerichtshof
17.10.2016
Ro 2016/22/0012
GRS wie Ra 2014/20/0002 B 18. Juni 2014 RS 1
Eine zum Zeitpunkt der Einbringung der Revision bestehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung kann nachträglich wegfallen, wenn die Frage in einem anderen Verfahren vor dem VwGH geklärt wird.