Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/21/0299

Rechtssatz

Eine Karte für Geduldete macht den Aufenthalt des Fremden zwar nicht rechtmäßig vergleiche Paragraph 31, Absatz eins a, Ziffer 3, FrPolG 2005), vermittelt jedoch den Eindruck, er werde längerfristig in Österreich verbleiben können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210299.M02