Verwaltungsgerichtshof
17.11.2016
Ra 2016/21/0299
Eine Karte für Geduldete macht den Aufenthalt des Fremden zwar nicht rechtmäßig vergleiche Paragraph 31, Absatz eins a, Ziffer 3, FrPolG 2005), vermittelt jedoch den Eindruck, er werde längerfristig in Österreich verbleiben können.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210299.M02