Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/20/0267

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/01/0061 B 15. Dezember 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde die Revision am letzten Tag der Frist nach Ablauf der in Paragraph 20, Absatz eins, GO BVwG 2014 festgesetzten Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht, sodass diese gemäß Paragraph 20, Absatz 6, GO BVwG 2014 erst mit Beginn der Amtsstunden des nächsten Arbeitstages als eingebracht gilt, ist sie verspätet.