Verwaltungsgerichtshof
22.12.2016
Ra 2016/20/0243
GRS wie Ra 2015/01/0255 B 18. März 2016 RS 1
Das (für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit alleine maßgebliche) Zulässigkeitsvorbringen, das sich in weiten Teilen auf nähere Ausführungen zur behaupteten Rechtswidrigkeit der bekämpften Entscheidung beschränkt, ist darauf hin zu prüfen, ob eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG konkret behauptet wird.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/20/0244