Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/20/0243

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/01/0255 B 18. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Das (für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit alleine maßgebliche) Zulässigkeitsvorbringen, das sich in weiten Teilen auf nähere Ausführungen zur behaupteten Rechtswidrigkeit der bekämpften Entscheidung beschränkt, ist darauf hin zu prüfen, ob eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG konkret behauptet wird.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/20/0244