Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/20/0187

Rechtssatz

Der VwGH hat sich mit dem Verhältnis der Absatz 3, 6 a und 7 des Paragraph 21, BFA-VG 2014 im E vom 30. Juni 2016, Ra 2016/19/0072, ausführlich auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gekommen, dass die nationale Rechtslage nicht im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorgaben steht.