Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/20/0069

Rechtssatz

Der VwGH geht davon aus, dass Artikel 3, Absatz 2, Dublin III-VO sowohl nach seinem Wortlaut als auch mit Blick auf seine Entstehungsgeschichte und nach den mit der Dublin III-VO verfolgten Zielen nur so verstanden werden kann, dass das in Artikel 13, Absatz eins, Dublin III-VO enthaltene Kriterium bei der weiteren Prüfung, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig anzusehen ist, zu berücksichtigen ist.

Beachte

Besprechung in:

migraLex 03 aus 2016,, S. 81 - 84;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016200069.L06