Verwaltungsgerichtshof
26.04.2017
Ra 2016/19/0370
GRS wie 2000/15/0082 B 3. August 2000 RS 3
Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG bietet keine Handhabe, eine in dem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH seiner Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die vom VwGH geäußerte Rechtsansicht bekämpfen zu können (Hinweis B 27.6.1989, 89/04/0095).