Verwaltungsgerichtshof
17.01.2017
Ra 2016/19/0370
GRS wie Ra 2015/18/0207 B 15. September 2015 RS 1
Die nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes eingebracht hat (Hinweis B vom 4. September 2014, Ro 2014/12/0040, mwN).