Verwaltungsgerichtshof
22.03.2017
Ra 2016/19/0350
Soweit das BVwG im Rahmen seiner Ausführungen zur Beweiswürdigung das in der mündlichen Verhandlung erstattete Gutachten des Sachverständigen, das nur ein Beweismittel darstellt, wiedergibt, kann dies die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts nicht ersetzen (Hinweis E vom 10. Jänner 2017, Ra 2016/02/0182, mwN).