Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/18/0084

Rechtssatz

Soweit in der Revision vorgebracht wird, dass der Revisionswerber als "aktiver Christ" und als "medizinisch versierte Person" nach den Länderfeststellungen ein erhöhtes Gefährdungsprofil aufweise, wird damit noch nicht konkret dargelegt, dass der Revisionswerber in Nigeria mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit verfolgt werden würde vergleiche zur "maßgeblichen Wahrscheinlichkeit" VwGH vom 15. Dezember 2015, Ra 2015/18/0100 bis 0101, mwN).