Verwaltungsgerichtshof
29.08.2017
Ro 2016/17/0014
Die rechtliche Beurteilung von umgangssprachlich als "Messen" bezeichneten Veranstaltungen bzw des Reisesalons als Ausstellung nach dem Vergnügungssteuerrecht (in Abgrenzung zu nach Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 4, VGSG steuerbefreiten "Internationalen Warenmessen") ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt vergleiche VwGH vom 14. August 1991, 89/17/0174, sowie vom 15. April 1994, 91/17/0059). Demnach handelt es sich bei einer Messe um eine Veranstaltung mit Marktcharakter, die ein umfassendes Angebot eines Wirtschaftszweiges oder mehrerer Wirtschaftszweige für den Wiederverkauf oder die gewerbliche Verwendung bietet.