Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0092

Rechtssatz

Eine verfahrensrechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Artikel 133, Absatz 4, B-VG liegt bei einem Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze vor vergleiche etwa den Beschluss vom 30. Juni 2016, Ra 2016/16/0025, mwN).