Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0038

Rechtssatz

Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer 2, AVG erfasst von seinem Wortlaut her alle Rechtsmittel, nicht nur die Berufung, schließt allerdings auch weiterhin nur ordentliche Rechtsmittel ein (Walter/Thienel, Die Verwaltungsverfahrensnovelle 1998 (1999), 125).