Verwaltungsgerichtshof
30.06.2016
Ra 2016/16/0034
Ausführungen zur Bindung der Behörden im Einbringungsverfahren einerseits an die durch rechtskräftigen Beschluss des Gerichtes erfolgte Bestimmung der Sachverständigengebühren der Höhe nach vergleiche die in Wais/Dokalik, Gerichtsgebühren11 unter E 3 und 10 des Paragraph 2, GEG wiedergegebene Rechtsprechung) und andererseits an die im genannten Beschluss des Gerichtes dem Grunde nach ausgesprochene Verpflichtung der Klägerin zum Ersatz der aus Amtsgeldern berichtigten Gebühr vergleiche die in Wais/Dokalik, aaO unter E 136 zu Paragraph 2, GEG wiedergegebene Rechtsprechung).