Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0018

Rechtssatz

Zur Dauer der Sicherung wiederkehrender Leistungen durch einen gemäß Paragraph 575, Absatz 2, ZPO befristeten Räumungstitel mit vereinbarter Lösungsbefugnis wurde judiziert, dass es in diesem Zusammenhang auf die zeitlich begrenzte Vollstreckbarkeit des Räumungstitels allein nicht ankommt (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0249).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016160018.L02