Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0161 E 18. Oktober 1984 RS 2

(hier einer Anfechtung statt einer Berufung zugänglich)

Stammrechtssatz

Wenn auch Paragraph 307, Absatz eins, BAO die Verbindung des Wiederaufnahmebescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, so ist doch jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0158).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160015.L03