Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/16/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0315 E 4. Oktober 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verbindung von Wiederaufnahme und Sachentscheidung ist nur dann denkbar, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt oder verfügt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160015.L02