Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/15/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/15/0069 E 14. September 2017 RS 4

Stammrechtssatz

Ob die sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen für die Ansicht des Verwaltungsgerichts zur Frage, ob subjektives Ertragsstreben gegeben ist, vorliegen, ist eine Frage der Beweiswürdigung, die insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also ob sie den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut bzw. den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen vergleiche VwGH vom 19. März 2008, 2005/15/0151).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150073.L01