Verwaltungsgerichtshof
02.10.2019
Ro 2016/13/0019
Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts hat die wesentliche Leistung in der Information über die Höhe der erforderlichen Bietersumme für den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH bestanden. Diese bloße Informationsbeschaffung, mögen dafür auch umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig gewesen sein, stellt keine steuerfreie Vermittlungsleistung iSd Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8, Litera g, UStG 1994 dar.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016130019.J01