Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.2019

Geschäftszahl

Ro 2016/13/0019

Rechtssatz

Nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts hat die wesentliche Leistung in der Information über die Höhe der erforderlichen Bietersumme für den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH bestanden. Diese bloße Informationsbeschaffung, mögen dafür auch umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig gewesen sein, stellt keine steuerfreie Vermittlungsleistung iSd Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8, Litera g, UStG 1994 dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016130019.J01