Verwaltungsgerichtshof
04.04.2019
Ra 2016/11/0142
Wie der EuGH im Urteil Hartlauer (EuGH 10.3.2009, Rs C-169/07) erkannte, widersprechen Bedarfsprüfungsregelungen - wie die im Ausgangsverfahren für Ambulatorien geltenden - der Niederlassungsfreiheit, wenn sie "nicht auch Gruppenpraxen einem solchen System unterwerfen und sofern sie nicht auf einer Bedingung beruhen, die geeignet ist, der Ausübung des Ermessens durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen zu setzen".
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016110142.L02