Verwaltungsgerichtshof
20.09.2016
Ra 2016/11/0132
Nichtstattgebung - Erteilung einer krankenanstaltenrechtlichen Bewilligung - Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Verwaltungsgericht den Bescheid der belangten Behörde (Landesregierung), mit dem der Antrag der Mitbeteiligten auf Erteilung der krankenanstaltenrechtlichen Bewilligung zur Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums für MR-Untersuchungen an einem näher genannten Standort mangels Vorliegen eines Bedarfs abgewiesen worden war, gemäß Paragraph 28, Absatz 3, VwGVG auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die belangte Behörde zurück. Dagegen richtet sich die vorliegende Revision mehrerer Sozialversicherungsträger, mit der der Antrag verbunden ist, ihr gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Die Antragsteller begründen ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass ihnen durch den Vollzug des angefochtenen Beschlusses erhebliche Aufwände durch Mitwirkung an den neuerlichen Bedarfserhebungen, durch Abgabe neuerlicher Stellungnahmen und Erhebung neuerlicher Rechtsmittel auferlegt würden. Mit diesem Vorbringen wird nicht in der von einer Amtspartei zu verlangenden konkreten Weise dargetan, dass für die von den revisionswerbenden Parteien wahrzunehmenden öffentlichen Interessen ein die Schwelle der Unverhältnismäßigkeit übersteigender Nachteil zu befürchten wäre.