Verwaltungsgerichtshof
06.05.2019
Ra 2016/11/0091
GRS wie Ra 2015/08/0145 E 14. September 2016 VwSlg 19457 A/2016 RS 1
Das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt im Fall eines zulässigen Vorlageantrages dennoch die Beschwerde. Der Vorlageantrag richtet sich nach dem VwGVG nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016110091.L06