Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/11/0017

Rechtssatz

Voraussetzung für die Zurechnung einer Erledigung an eine monokratisch organisierte Behörde wie die Bezirkshauptmannschaft (Hinweis E vom 12. Oktober 2015, Ra 2015/22/0111) ist die Genehmigung der Erledigung entweder durch den Leiter der Behörde selbst, oder durch einen zumindest abstrakt approbationsbefugten Organwalter.