Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/10/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/16/0027 B 1. Juni 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz räumt gegen den - gemäß Paragraph 14, Absatz 2, VwGG durch den Berichter zu fassenden - Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel nicht ein.