Verwaltungsgerichtshof
09.11.2016
Ro 2016/10/0031
Die Übermittlung einer Kopie des angefochtenen Bescheides des Bundesministers für Gesundheit im Verfahren betreffend Verlegung der Betriebsstätte einer öffentlichen Apotheke durch die Österreichische Apothekerkammer stellt keine Zustellung dieses Bescheides im Rechtssinn dar vergleiche B 28. März 2014, Ro 2014/02/0059).