Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2016

Geschäftszahl

Ro 2016/10/0031

Rechtssatz

Die Übermittlung einer Kopie des angefochtenen Bescheides des Bundesministers für Gesundheit im Verfahren betreffend Verlegung der Betriebsstätte einer öffentlichen Apotheke durch die Österreichische Apothekerkammer stellt keine Zustellung dieses Bescheides im Rechtssinn dar vergleiche B 28. März 2014, Ro 2014/02/0059).