Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/09/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/05/0004 B 24. Juni 2014 RS 4

Stammrechtssatz

Für die Geltendmachung einer Aktenwidrigkeit als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist darzulegen, warum das rechtliche Schicksal der Revision von dieser Frage abhängen sollte (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2010/04/0001).