Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/09/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/17/0084 B 27. Juli 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Streithelfer, der auf der Seite der revisionswerbenden Partei in das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eintritt, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Beitritt als mitbeteiligte Partei auf Seiten der revisionswerbenden Partei findet im VwGG sohin keine Deckung vergleiche VwGH vom 9. September 2015, Ro 2015/03/0002).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016090091.L10