Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0120

Rechtssatz

Das Angebot einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung lässt die zugewiesene Beschäftigung - trotz der rechtlichen Durchsetzbarkeit des kollektivvertraglichen Mindestlohnes - als unzumutbar erscheinen vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2003, 99/08/0121, und vom 25. Oktober 2006, 2005/08/0209).