Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0266 E 8. Oktober 2013 RS 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf ein zugewiesenes Beschäftigungsverhältnis anwendbar sind, stellen diese Normen den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Beschäftigung dar vergleiche das hg Erkenntnis vom 7. September 2011, Zl 2008/08/0085).