Verwaltungsgerichtshof
01.06.2017
Ra 2016/08/0120
GRS wie 2012/08/0266 E 8. Oktober 2013 RS 1
In Fällen, in denen Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf ein zugewiesenes Beschäftigungsverhältnis anwendbar sind, stellen diese Normen den verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Beschäftigung dar vergleiche das hg Erkenntnis vom 7. September 2011, Zl 2008/08/0085).