Verwaltungsgerichtshof
21.08.2017
Ra 2016/08/0119
GRS wie 2012/08/0170 E 11. Juni 2014 RS 3
Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten schließt unter dem Gesichtspunkt des Überwiegens der Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG ein Verhältnis persönlicher Abhängigkeit nicht aus vergleiche zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung das hg Erkenntnis vom 10. Juni 2009, Zl. 2006/08/0177, mwN).