Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.08.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/08/0146 E 13. November 2013 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Integration des Beschäftigten in einen Betrieb setzt das Vorhandensein eines Betriebs des Beschäftigers voraus.