Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0082

Rechtssatz

In seinem Urteil vom 6.9.2018, Alpenrind GmbH, C-527/16, hat der EuGH zu Artikel 5, Absatz eins, Verordnung (EG) Nr. 987 aus 2009, ausgesprochen, dass eine vom zuständigen Träger eines Mitgliedstaats aufgrund von Artikel 12, Absatz eins, Verordnung (EG) Nr. 883 aus 2004, - somit hinsichtlich entsandter Arbeitnehmer - ausgestellte A1-Bescheinigung nicht nur für die Träger des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, sondern auch für die Gerichte dieses Mitgliedstaats verbindlich ist vergleiche VwGH 10.10.2018, Ro 2016/08/0013 und 0014).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2016/08/0083

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016080082.L02