Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0045

Rechtssatz

Die Auffassung des Verwaltungsgerichtes, die Mitgliedschaft des Laienrichters im Regionalbeirat begründe keinen Befangenheitsgrund iSd Paragraph 17, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz eins, AVG, der ihn gemäß Paragraph 6, VwGVG verhalten müsste, sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten, verletzt keine tragenden Grundsätze des Verfahrensrechts.