Verwaltungsgerichtshof
09.03.2016
Ra 2016/08/0045
Die Mitgliedschaft eines Richters im Regionalbeirat des AMS bewirkt keine Befangenheit, weil es sich beim Regionalbeirat um ein bloßes - der Behörde beigegebenes - Beratungsgremium handelt. Behördliche Funktionen kommen nur dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle als monokratischem Organ zu vergleiche Paragraph 24, Absatz 2, AMSG).