Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0011

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich insbesondere mit der Stellung von Kommanditisten einer KG mehrmals befasst und ausgeführt, dass es keineswegs ausgeschlossen ist, dass ein an der Geschäftsführung nicht beteiligter Kommanditist in einem Verhältnis wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit zur Gesellschaft als Dienstgeberin beschäftigt sein kann vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 2. Mai 2012, 2010/08/0083, und vom 10. Juni 2009, 2007/08/0142).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/08/0017

Ra 2016/08/0012

Ra 2016/08/0013

Ra 2016/08/0014

Ra 2016/08/0015

Ra 2016/08/0016

Ra 2016/08/0024

Ra 2016/08/0018

Ra 2016/08/0019

Ra 2016/08/0020

Ra 2016/08/0021

Ra 2016/08/0022

Ra 2016/08/0023

Besprechung in:

DRdA 6 aus 2017,, 469-477;