Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2019

Geschäftszahl

Ro 2016/08/0009

Rechtssatz

Als "Betrieb" im Sinn des Paragraph 35, Absatz eins, ASVG ist nicht nur ein Betrieb im engeren Sinn ("technische Einheit") zu erachten, sondern jeder andere Lebensbereich (ein Haushalt, eine Hauswirtschaft oder eine sonstige Tätigkeit), in dem ein Dienstnehmer beschäftigt wird vergleiche etwa VwGH 24.2.2016, Ro 2016/08/0002).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016080009.J09