Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2019

Geschäftszahl

Ro 2016/08/0009

Rechtssatz

Die Beschwerdevorentscheidung derogiert dem Ausgangsbescheid, das Rechtsmittel, über welches das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, bleibt aber im Fall eines zulässigen Vorlageantrags die Beschwerde; der Vorlageantrag richtet sich nämlich (nur) darauf, dass die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2016080009.J05