Verwaltungsgerichtshof
13.10.2020
Ro 2016/08/0005
Liegt kein Hinweis auf eine umfangreichere Arbeitspflicht bei einem vereinbarten früheren Beginn des freien Dienstverhältnisses im betreffenden Monat bzw. auf einen damit verbundenen höheren Entgeltanspruch vor, so ist es nicht zulässig, das erzielte Entgelt auf den gesamten Monat fiktiv hochzurechnen vergleiche in dem Sinn VwGH 20.2.2020, Ra 2019/08/0156).
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2016080005.J02