Verwaltungsgerichtshof
31.03.2016
Ra 2016/07/0020
Mit dem Vorwurf, das vom Amtssachverständigen erstattete Gutachten sei widersprüchlich, wird eine Befangenheit nicht dargelegt; selbst ein tatsächlich bestehender Mangel an Fachkunde kann nicht als Befangenheit des Amtssachverständigen gewertet werden.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016070020.L03