Verwaltungsgerichtshof
30.03.2017
Ro 2016/07/0015
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2016/07/0016
Steht die Maßnahme (hier im zeitlichen Ausmaß von weit über zwei Jahren) mit dem Vorhaben in einem untrennbaren technischen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang, so sie ist als Teil des Projekts bei der Beurteilung, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist, zu berücksichtigen.
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016070015.J06