Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2017

Geschäftszahl

Ro 2016/07/0015

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2016/07/0016

Rechtssatz

Steht die Maßnahme (hier im zeitlichen Ausmaß von weit über zwei Jahren) mit dem Vorhaben in einem untrennbaren technischen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang, so sie ist als Teil des Projekts bei der Beurteilung, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist, zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016070015.J06