Verwaltungsgerichtshof
03.08.2016
Ro 2016/07/0008
Krasse oder besonders gravierende Ermittlungslücken, die eine Zurückverweisung rechtfertigten, sind nicht durch in einem Verfahren zulässige Projektänderungen bzw. die Aufforderung zu solchen gegeben bzw. nicht mit derartigen Verfahrensschritten verbunden vergleiche E 27. August 2014, Ro 2014/05/0062).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2016/07/0009