Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2016

Geschäftszahl

Ro 2016/07/0008

Rechtssatz

Krasse oder besonders gravierende Ermittlungslücken, die eine Zurückverweisung rechtfertigten, sind nicht durch in einem Verfahren zulässige Projektänderungen bzw. die Aufforderung zu solchen gegeben bzw. nicht mit derartigen Verfahrensschritten verbunden vergleiche E 27. August 2014, Ro 2014/05/0062).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2016/07/0009