Verwaltungsgerichtshof
19.01.2017
Ra 2016/06/0060
GRS wie Ra 2016/11/0106 B 7. September 2016 RS 2
War dem Revisionswerber bei Einbringung seiner selbst verfassten ao Revision die Abweisung seines Antrages auf Verfahrenshilfe bereits bekannt und lassen die Ausführungen in der Revision deutlich erkennen, dass dem Revisionswerber bei Einbringung der Revision das Erfordernis des Paragraph 24, Absatz 2, VwGG klar gewesen ist, dann ist die Revision ohne Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückzuweisen, weil die Partei den Mangel der Revision erkennbar bewusst herbeigeführt hat.