Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/06/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/11/0106 B 7. September 2016 RS 2

Stammrechtssatz

War dem Revisionswerber bei Einbringung seiner selbst verfassten ao Revision die Abweisung seines Antrages auf Verfahrenshilfe bereits bekannt und lassen die Ausführungen in der Revision deutlich erkennen, dass dem Revisionswerber bei Einbringung der Revision das Erfordernis des Paragraph 24, Absatz 2, VwGG klar gewesen ist, dann ist die Revision ohne Durchführung eines Verbesserungsverfahrens zurückzuweisen, weil die Partei den Mangel der Revision erkennbar bewusst herbeigeführt hat.